Krebsfrüherkennungsuntersuchung
Entsprechend der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie für Versicherte der gesetzlichen Krankenkasssen einmal jährlich ab dem 20.Lebensjahr
erweiterte Krebsfrüherkennungsuntersuchung
sinnvolle zusätzliche Untersuchungen auf Wunsch, die im Bereich der Vorsorge von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden
Dünnschichtzytologie
HPV-Test
Immunologischer Stuhltest
Ultraschalluntersuchung Kleines Becken mit innerem Genitale und Harnblase
Brust